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Den Betriebsrat gezielt in Mitarbeiterbefragungen involvieren

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Eine Mitarbeiterbefragung ist ein hervorragendes Instrument, um euer Unternehmen weiterzuentwickeln.

Aus den Umfrageergebnissen kannst du wirkungsvolle Maßnahmen ableiten, die helfen, Potenziale auszuschöpfen, Mitarbeiter zufriedener und loyaler zu machen oder Abläufe und Prozesse runder zu gestalten.

Doch die besten Absichten nutzen dir nichts, wenn deine Mitarbeiter-befragung nicht auf Akzeptanz stößt, also wichtige beteiligte Gruppen oder Personen Zweifel haben und nicht mit dir an einem Strang ziehen.

In diesem Kontext kann der Betriebsrat das Zünglein an der Waage sein.



🎯 Das wichtigste zusammengefasst:

  • Der Betriebsrat ist eine gewählte Interessenvertretung der Mitarbeiter. Seine Aufgabe ist es, sie vor einer möglichen Willkür des Arbeitgebers zu schützen.



  • Wenn du den Betriebsrat auf deiner Seite hast, hast du in puncto Mitarbeiterakzeptanz den wertvollsten Fürsprecher für deine Umfrage gewonnen.



  • Involviere den Betriebsrat von Anfang an in die Mitarbeiterbefragung. Während der Planungs- und Vorbereitungsphase können so wichtige Fragen geklärt und Maßnahmen für eine erfolgreiche Befragung umgesetzt werden.



  • Transparenz und Wertschätzung im Umgang mit dem Betriebsrat ist der Schlüssel zum Erfolg. Stelle das, was euch verbindet in den Fokus und nutze die Macht des Betriebsrats als wichtigen Multiplikator und Fürsprecher.

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Als Interessenvertretung der Mitarbeiter wird er die Mitarbeiterbefragung kritisch hinterfragen. Der Betriebsrat ist ein wichtiges Organ.

Er hat nicht nur umfangreiche Rechte, mit denen er die Macht der Geschäftsführung beschränken kann, sondern ist auch ein wichtiger Multiplikator.

In diesem Artikel erfährst du, wann der Betriebsrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Zustimmungsrechte bei der Durchführung einer Mitarbeiterbefragung durchsetzen kann und warum es so wichtig ist, den Betriebsrat von Anfang an auf deiner Seite zu haben.

Zudem wirst du am Ende des Beitrags eine konkrete Vorstellung davon haben, wie du den Betriebsrat gezielt in Mitarbeiterbefragungen involvieren kannst.

In diesem Sinne, happy Infotainment!

Warum ist es wichtig, den Betriebsrat frühzeitig in die Mitarbeiterbefragung zu involvieren?

Stell dir vor, du machst eine Umfrage und keiner macht mit. Der Super-Gau!

Bei jeder Mitarbeiterbefragung ist es erfolgsentscheidend, Akzeptanz bei allen beteiligten Parteien herzustellen: bei den Mitarbeitern, den Führungskräften und auch beim Betriebsrat.

Warum ist der Betriebsrat so wichtig? 

Der Betriebsrat ist eine gewählte Interessenvertretung der Mitarbeiter. Seine Aufgabe ist es, sie vor einer möglichen Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Es ist damit auch seine Pflicht sicherzustellen, dass die Mitarbeiterbefragung keine Nachteile oder Risiken für die Belegschaft zur Folge haben kann.

Wenn du den Betriebsrat auf deiner Seite hast, hast du in puncto Mitarbeiterakzeptanz den wertvollsten Fürsprecher für deine Umfrage gewonnen.

Akzeptanz von Mitarbeiterbefragungen erhöhen

Neben diesem „internen Marketingfaktor“ hat der Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen auch ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht. Zum Beispiel, wenn es darum geht, die Anonymität sowie den Datenschutz sicher zu stellen.

Den Betriebsrat bei der Planung einer Mitarbeiterbefragung außen vor zu lassen, wäre aus drei Gründen unklug:

  1. Du verprellst einen wertvollen Fürsprecher.
  2. Du riskierst unerwünschte Verzögerungen, schlimmstenfalls sogar den Stillstand des Projekts.
  3. Du sendest das Signal mangelnder Wertschätzung.

Auch den letzten Punkt möchte ich nicht unerwähnt lassen, denn die Mitglieder des Betriebsrats engagieren sich ehrenamtlich für das Wohl der Angestellten – meist unterhohem Zeiteinsatz und mit viel Herzblut. Das verdient Anerkennung.

Aufgaben und Funktion des Betriebsrats

Bevor wir tiefer in das Thema einsteigen, möchte ich erst einmal in stark vereinfachter Form darstellen, welche Aufgaben und Funktionen der Betriebsrat hat. Das macht es dir leichter, gedanklich in den Schuhen dieser Anspruchsgruppe zu gehen und diese richtig „abzuholen“.

Der Betriebsrat wird von den Mitarbeitern gewählt, damit er ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und sich für die Durchsetzung ihrer Rechte einsetzt.

Das tun die Mitglieder des Betriebsrats ehrenamtlich, unentgeltlich und aus persönlicher Überzeugung für die gute Sache. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Der Betriebsrat muss zum Beispiel sicherstellen, dass sich der Arbeitgeber an die gesetzlichen, tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften hält.

Er hat des Weiteren die Aufgabe, Anregungen der Arbeitnehmer entgegenzunehmen, deren betriebliche Belange zu fördern und beim Arbeitgeber geltend zu machen.

Neben diesen Überwachungs-, Gestaltungs-, Schutz und Förderungsaufgaben hat der Betriebsrat die Pflicht, sein Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht wahrzunehmen.

Von den Mitwirkungsrechten reden wir immer dann, wenn der Betriebsrat per Gesetz berechtigt ist, bei dem Arbeitgeber Informationen abzufragen, um dann in einer gemeinsamen Diskussion Einfluss nehmen zu können.

Von Mitbestimmungsrechten sprechen wir, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat braucht, um seine Entscheidung zu treffen.

Das sind einmal die Angelegenheiten der sozialen Mitbestimmung – von der Regelung über das Verhalten im Betrieb über die Arbeitszeit, Urlaubsregelung bis hin zu Fragen der Lohngestaltung.

Auch bei der Einstellung, der Versetzung, Ein- oder Umgruppierung ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

Last but not least gibt es das Anhörungsrecht des Betriebsrats bei dem Ausspruch einer Kündigung. Wird das ignoriert, ist die Kündigung unwirksam.

Wie bereits geschrieben, ist das eine stark vereinfachte Darstellung der Rechte und Pflichten. Es geht mir an dieser Stelle weniger um die vollständige Abhandlung, sondern vielmehr darum, dir einen ersten Einblick in das komplexe Thema zu geben.

Besonders wichtig ist der Fakt, dass die Rechte des Betriebsrats kein Nice-to-have sind! Jedes Recht ist für den Betriebsrat zugleich eine verantwortungsvolle Aufgabe, zu deren Erfüllung er per Gesetz verpflichtet ist.

Wenn der Betriebsrat dir also unbequeme Fragen stellt, tut er das nicht, um dich zu piesacken oder sich wichtigzutun, sondern im Rahmen seiner Pflichterfüllung.

Ich denke, das im Hinterkopf zu behalten, hilft dir, den Umgang mit dem Betriebsrat geschmeidig zu gestalten.

Aufgaben und Funktionen des Betriebsrats
Der Betriebsrat ist dafür zuständig, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen!

Rechte und Interventionsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen der Mitarbeiterbefragung

Eine Mitarbeiterbefragung wird meistens von der Geschäftsleitung oder Personalabteilung beauftragt, mit der guten Absicht, Verbesserungspotenziale transparent zu machen.

Auch wenn das durchaus im Interesse der Mitarbeiter liegt, stellt sich die Frage, welche Rechte der Betriebsrat in diesem Zusammenhang hat. Muss er per Gesetz in die Mitarbeiterbefragung involviert werden?

Wenn ja, in welcher Form – und womit muss ich schlimmstenfalls rechnen, wenn ich den Betriebsrat übergehe? Wichtige Fragen, die allesamt im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind.

Rechte des Betriebsrats bei Mitarbeiterbefragungen

Mitbestimmung, Zustimmung oder Information – welche Rechte hat der Betriebsrat nun bei Durchführung einer Mitarbeiterbefragung? Schauen wir uns die Gesetzeslage mal an:

Der Betriebsrat hat ein Zustimmungsrecht beim Einsatz von Personalfragebögen, in denen die Mitarbeiter Fragen unter ihrem Namen beantworten. Das wird in § 94 BetrVG geregelt.

Im Klartext: Wenn Daten nicht anonym erhoben werden, muss der Betriebsrat gefragt werden. Ohne seine Zustimmung darf die Befragung in diesem Fall nicht durchgeführt werden.

Würdest du dich darüber hinwegsetzen, könnte der Betriebsrat eine einstweilige Verfügung erwirken und sogar verhindern, dass die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung verwendet werden.

Neben dem Zustimmungsrecht nach § 94 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, sobald die Fragen der Erhebung folgende Bereiche betreffen:

  • Situation der Arbeitnehmer im Unternehmen und zum Betriebsklima
  • Ordnung des Betriebs bzw. Arbeitsorganisation
  • Urlaubsregelung
  • Arbeitszeiten
  • Gehalt und Lohngestaltung
  • Technische Einrichtungen zur Überwachung von Verhalten und Leistung
  • Betriebliches Vorschlagswesen
  • Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Sozialeinrichtungen

Die Auflistung habe ich zum besseren Verständnis stark vereinfacht. Den genauen gesetzlichen Wortlaut findest du im Betriebsverfassungsgesetz § 87 BetrVG .

Sobald du nun Fragen zu einem der oben genannten Themenbereiche stellst, kommt zudem automatisch das Informationsrecht ins Spiel. Falls du es nachlesen willst, kannst du es im § 80 Absatz 2 des BetrVG nachschlagen.

Er besagt, dass der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren ist. Das bedeutet, dass der Betriebsrat die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung auf jeden Fall zeitlich vor der Belegschaft zu Gesicht bekommen sollte.

Ob zudem auch tatsächlich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Fragebogengestaltung und der Durchführung der Mitarbeiterbefragung besteht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten.

Hier muss jeder Einzelfall kritisch betrachtet werden. Ausschlaggebend sind die Konsequenzen, die sich aus den Ergebnissen der Befragung für die Angestellten ergeben.

Als Fazit der ganzen rechtlichen Betrachtung kann ich feststellen: In freiwilliger und anonymisierter Form ist die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung theoretisch auch ohne Zustimmung des Betriebsrats möglich.

Um das Informationsrecht des Betriebsrats kommst du aber wahrscheinlich ohnehin nicht herum, da Fragen zu den Themen des § 87 BetrVG  meistens eine hohe Relevanz haben.

Viel leichter machst du es dir also, wenn du den Betriebsrat nicht als Gegner, sondern wichtigen Partner siehst. Schließlich sitzt ihr in einem Boot.

Davon abgesehen wird eine Mitarbeiterbefragung ohne die volle Unterstützung des Betriebsrats nicht dieselbe Akzeptanz bei den Befragten erzielen, wie eine Erhebung, die von den Interessenvertretern mitgestaltet und mitgetragen wird.

Also nutze den Betriebsrat als wichtigen Multiplikator und binde ihn rechtzeitig ein.

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Welche Fragen wird der Betriebsrat hinsichtlich der Mitarbeiterbefragung stellen?

Der Betriebsrat wird mit Prio A klären wollen, ob er bei der geplanten Mitarbeiterbefragung Zustimmungs-, Mitbestimmungs- oder Informationsrechte hat bzw. ob die Mitarbeiter vor Nachteilen und Risiken durch die Teilnahme an einer geplanten Mitarbeiterbefragung geschützt werden müssen.

Wenn du eine Mitarbeiterbefragung planst, solltest du dich daher auf die folgenden Fragen des Betriebsrats gut vorbereiten und souveräne Antworten parat haben:

1. Welche Ziele verfolgst du mit der Mitarbeiterbefragung?

Eine Mitarbeiterbefragung darf niemals purer Selbstzweck oder Aktionismus sein. Optimalerweise versuchst du eine konkrete Fragestellung zu klären. Natürlich möchte der Betriebsrat diese Ziele und Absichten hinter der Befragung erfahren.

Der Betriebsrat agiert als Anwalt der Angestellten und möchte sie vor Nachteilen und Risiken schützen. Daher wird er sich nicht nur für die Ziele interessieren, sondern auch für die möglichen Maßnahmen, die im Anschluss an die Befragung erfolgen könnten.

2. Wie stellst du die Anonymität der Mitarbeiterbefragung sicher?

Wie schon im vorherigen Absatz erläutert, spielt die Wahrung der Anonymität für den Betriebsrat eine große Rolle!

Das gilt übrigens nicht nur für den Betriebsrat, sondern natürlich auch für die Mitarbeiter. Nur wenn du die Anonymität wahrst, wirst du mit deiner Umfrage auf Akzeptanz stoßen.

Das bedeutet im Umkehrschluss:
Sollten die Absender befürchten, dass ihre Antworten auf ihre Identität zurückverfolgt werden könnten, werden sie entweder nicht teilnehmen, oder sie geben Antworten, die die Geschäftsführung vermeidlich hören möchte.

Aus diesem Grund hat es sich für viele Unternehmen bewährt, einen externen Dienstleister mit der technischen Durchführung der Umfrage zu beauftragen oder einen Onlineservice wie zum Beispiel easyfeedback zu nutzen.

3. Wie stellst du den technischen Datenschutz nach DSGVO sicher?

Wenn du die Mitarbeiterbefragung anonym durchführst, erhebst du keine personenbezogenen Daten. Dadurch fällst du mit der Umfrage nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO. Allerdings musst du die Anonymität technisch bzw. praktisch zu 100 % sicherstellen.

In Papierform ist das kein Problem, wenn der Bogen ohne Namen abgegeben wird, kann rückwirkend keine Verbindung zwischen den Antworten und dem Absender hergestellt werden.

Die meisten Mitarbeiterbefragungen werden heute allerdings in elektronischer Form durchgeführt. Das ist deutlich effizienter und mithilfe professioneller Online-Portale sicher und zeitsparend umzusetzen.

Datenschutzhinweise in Umfragen mit easyfeedback einbinden

Solltest du ebenfalls auf die elektronische Variante setzen, achte unbedingt darauf, dass die Funktionsweise der technischen Einrichtung zu 100 Prozent ausschließt, dass die Anonymität ausgehebelt werden kann.

Wenn die Befragung zum Beispiel über das eigene EDV-System erfolgt, ist technisch meistens die Schnittstelle zwischen den persönlichen Daten und den Rückantworten gegeben.

In diesem Fall hat der Betriebsrat laut Rechtsprechung ein Zustimmungsrecht und kann Veto einlegen. Diese Problematik ist ein weiteres Argument für die Nutzung einer professionellen Onlineplattform oder die Beauftragung eines Dienstleisters.

4. Über welches EDV-System oder welches Online-Portal führe ich die Befragung durch?

Wenn du dich also aus den eben genannten Gründen für die Nutzung eines Dienstleisters entscheidest, solltest du dem Betriebsrat alle wichtigen Informationen liefern.

Der Dienstleister sollte den Datenschutz gemäß der DSGVO sicherstellen. Dazu zählt zum Beispiel der zertifizierte Serverstandort in Deutschland (ISO27001), Datenverschlüsselung von Anfang an, Sicherstellung der Anonymität, Mandantenfähigkeit des Systems sowie maximaler Schutz vor unbefugten Zugriffen.

Ein seriöser Dienstleister stellt dir diese Informationen ungefragt zur Verfügung bzw. veröffentlicht seine Qualitätsstandards auf seiner Website. Im Idealfall gibt es einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem der Betriebsrat Kontakt aufnehmen kann, um eventuell offene Fragen zu klären.

Mitarbeiterbefragungen mit Online-Umfragetools
Bereite dich gut auf die Fragen des Betriebsrats bei der Planung deiner Mitarbeiterbefragung vor. Es ist ein entscheidender Punkt für die erfolgreiche Durchführung deiner Mitarbeiterumfrage.

Die Schnittmenge von Zielen und Motivation – mit Gemeinsamkeiten zum Ziel!

Gemeinsam kommt man schneller ans Ziel – vorausgesetzt es herrscht Einigkeit darüber, wo genau das Ziel ist. Was ist das Ziel einer Mitarbeiterbefragung?

Im Falle der Mitarbeiterbefragung geht es meistens darum, den aktuellen Zustand positiv zu verändern und das Unternehmen weiterzuentwickeln. Daraus ergeben sich fast immer auch Vorteile für die Mitarbeiter. Genau das ist die gemeinsame Basis für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.

Da der Betriebsrat der Freund und Helfer der Arbeitnehmer ist, kann er mit dieser Absicht höchst wahrscheinlich gut leben. Also solltest du die angestrebten Vorteile für die Mitarbeiter klar herausstellen.

Generell kannst du gegenüber dem Betriebsrat immer den Stellenwert der Partizipation, Förderung der Kommunikation und Feedbackkultur herausstellen. Eine Mitarbeiterbefragung ist in dieser Hinsicht immer ein positives Signal.

Aber auch inhaltlich gibt es Ziele, die der Betriebsrat unterstützen wird, wenn du sie klug kommunizierst.

Schauen wir uns die drei gängigsten Ziele einer Mitarbeiterbefragung mal exemplarisch an und schauen, welche Vorteile wir für die Mitarbeiter ableiten können:

Platz 1: Engagement und Commitment

Am häufigsten werden Mitarbeiterbefragungen durchgeführt, um das Engagement bzw. das Commitment in der Belegschaft zu analysieren und zu verbessern.

Das Employee Engagement zeigt dir, wie sehr sich die Mitarbeiter ihrer Arbeit verpflichtet fühlen und wie motiviert sie dazu beitragen, Unternehmensziele zu erreichen.

Sind die Mitarbeiter engagiert, profitiert das Unternehmen von einer höheren Produktivität. Die Intensität des Engagements ist zudem ein Schlüsselindikator für die Ermittlung der emotionalen Bindung der Mitarbeiter.

Die Ermittlung bzw. der Wunsch nach einer Verbesserung des Engagements und Commitments steht nicht im Konflikt mit den Zielen des Betriebsrats – ganz im Gegenteil!

Das Unternehmen profitiert von höherer Produktivität und geringerer Fluktuation – muss dafür aber in attraktive Maßnahmen investieren: zum Beispiel Arbeitsbedingungen verbessern, Betätigungen abwechslungsreicher gestalten, mehr Transparenz schaffen, Work-Life-Balance optimieren und die Führungskräfte schulen.

Der Win-Win-Faktor ist also hoch! Stelle die Vorteile der möglichen Maßnahmen für die Mitarbeiter im Dialog mit dem Betriebsrat klar heraus und du wirst wahrscheinlich offene Türen einrennen.

Platz 2: Change – den Wandel gemeinsam gestalten

Die Veränderungsfähigkeit und Agilität eines Unternehmens ist in Zeiten von wachsenden und sich schnell ändernden Märkten ein wesentlicher Erfolgsfaktor.

Change gelingt nur dann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Auch der Betriebsrat hat ein Interesse daran, dass Mitarbeiter nicht zu passiven Leidtragenden in Change-Prozessen werden.

Stelle gegenüber dem Betriebsrat heraus, dass die Informationen aus der Umfrage helfen sollen, die Mitarbeiter zu aktiven Mitgestaltern zu machen.

Im Rahmen der Befragung kannst du die Gedanken, Bedenken und Sorgen erfragen und in den Prozess einbeziehen. Als Interessenvertretung der Mitarbeiter wird der Betriebsrat dieses Ziel höchstwahrscheinlich teilen und gutheißen.

Platz 3: spezifische Befragungen

Natürlich sind auch Umfragen im Rahmen spezieller Projekte oder isolierter Maßnahmen möglich. Zum Beispiel wenn der Erfolg oder die Effizienz interner Entwicklungsprogramme im Rahmen eines fortlaufenden Monitorings geprüft und gegebenenfalls optimiert werden soll.

Setze in diesem Fall auf Transparenz und informiere den Betriebsrat über das Ziel der Maßnahme. Stelle die Vorteile einer Optimierung aus der Perspektive der Mitarbeiter dar.

Wenn die Befragung zeigt, dass es Fortschritte in den relevanten Themenfeldern gibt, ist das zum Beispiel ein positives Signal an die Belegschaft. Sie werden sich freuen zu sehen, dass die eigenen Bemühungen Früchte tragen.

Werden Stagnationen festgestellt, könnten Blockaden wie schlechte Arbeitsbedingungen, unzureichende Kommunikation oder andere Probleme die Ursache sein. Das ist nicht nur schlecht für die Effizienz der Maßnahme, sondern auch belastend für die Mitarbeiter.

Mit deiner Mitarbeiterbefragung kommst du diesen Stressoren auf die Schliche und kannst gezielt wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln. Da wird der Betriebsrat mitziehen!

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Transparenz und Wertschätzung im Umgang mit dem Betriebsrat – so gelingt die Kommunikation rund um die Mitarbeiterbefragung.

Da die Mitarbeiterbefragung meistens von der Geschäftsführung beauftragt wird, vertrittst du bei der Organisation und Durchführung dieses Projekts in erster Linie deren Interesse. Der Betriebsrat ist dadurch aber nicht dein Gegenspieler.

Ihr seid beide darauf angewiesen, dass die Kommunikation funktioniert. Es ist sogar im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt, dass der Betriebsrat und die Unternehmensleitung vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen. Das gelingt nur mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung.

Wenn du den Betriebsrat gezielt in die Mitarbeiterbefragung involvieren möchtest, werden dir die folgenden Regeln im Umgang und der Kommunikation helfen.

1. Begegnung auf Augenhöhe

Der Betriebsrat ist ein gleichwertiger Verhandlungspartner – als solchen solltest du ihn auch sehen und behandeln. Achte also auf deine innere Haltung.

Vielleicht empfindest du den Betriebsrat als zu dominant? Dann halte dir vor Augen, dass er dazu verpflichtet ist, sein Mitbestimmungsrecht durchzusetzen. Er hat gegenüber den Angestellten eine große Verantwortung.

Umgang mit Betriebsrat bei Mitarbeiterbefragungen

2. Offene, faktenbasierte Kommunikation

Ehrlichkeit ist oberstes Gebot. Stelle dem Betriebsrat alle Informationen zur Verfügung und spiele von Anfang mit offenen Karten.

3. Gute Gesprächsvorbereitung

Es wird dir helfen, dass du dich im Vorfeld auf alle Fragen, die der Betriebsrat dir zu der Mitarbeiterbefragung stellen wird, gut vorbereitet hast.

Versetze dich vor dem Gespräch in die Perspektive des Betriebsrats und plane deine Gesprächsführung mit Empathie und setze den Fokus auf eure gemeinsamen Ziele.

4. Zuverlässigkeit

Stehe zu dem, was du sagst und halte Absprachen, Termine und Versprechen zuverlässig ein. Nur so kannst du dir Vertrauen verdienen und erhalten.

5. Im Austausch bleiben

Binde den Betriebsrat in die Mitarbeiterbefragung ein und bleibe mit ihm im Austausch. In vielen Bereichen wird er dir ein wertvoller Berater sein. Nutze sein Know-how und informiere ihn rechtzeitig über alle wichtigen Schritte und Entwicklungen.

Einbindung des Betriebsrats in den einzelnen Phasen der Mitarbeiterbefragung

Jetzt stellst du dir wahrscheinlich die Frage, in welche Phasen der Mitarbeiterbefragung du den Betriebsrat konkret einbinden solltest.
In der Regel gliedert sich der Ablauf der Mitarbeiterbefragung in acht Phasen:

  1. Planung
  2. Vorbereitung
  3. Durchführung
  4. Auswertung
  5. Feedback
  6. Maßnahmenplanung
  7. Umsetzung
  8. Evaluation
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Die 8 Phasen der Mitarbeiterbefragung.

Den Betriebsrat solltest du bereits in der Planungsphase in die Mitarbeiterbefragung involvieren. Das ist für die Akzeptanz in der Belegschaft unerlässlich.

Je nach Themen der Befragung solltest du auch an andere Interessenvertretungen denken, wie z. B. die Gleichstellungsbeauftragten, das betriebliche Gesundheitsmanagement oder die Auszubildendenvertretung.

Solltet ihr euch in der Planung für die Abwicklung der Mitarbeiterbefragung über einen externen Dienstleister, wie zum Beispiel easyfeedback entscheiden, solltet ihr den Betriebsrat informieren und anhören. Kritische Fragen oder Bedenken kannst du im Dialog souverän entkräften.

Auch in der Vorbereitungsphase, insbesondere bei der Entwicklung des Fragebogens sollte der Betriebsrat mitwirken. Der Fragebogen ist das Herzstück der Umfrage und dementsprechend hoch wird sein Interesse an der Mitarbeit sein.

Stimme auch die Informationsschreiben für die interne Kommunikation mit ihm ab.

Noch besser ist es, wenn der Betriebsrat die Mitarbeiter noch einmal separat informiert und zur Beteiligung aufruft. Das stärkt das Vertrauen in die Maßnahme, nimmt Ängste und du optimierst die Rücklaufquote.

Sobald euch die Auswertung der Ergebnisse vorliegt, solltest du diese mit dem Betriebsrat besprechen. Mache das rechtzeitig, also noch bevor du den Befragten das Feedback gibst.

Bei der Planung der Maßnahmen, die aus den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung abgeleitet werden, sollte der Betriebsrat immer involviert werden.

Tipp:
Besprich den kompletten Projektablauf zu Beginn mit dem Betriebsrat und legt gemeinsam fest, in welchen Phasen eine aktive Mitarbeit gewünscht wird und wo eine Information ausreicht. So beugst du Missverständnisse vor.

Fazit

Auch wenn das Mitwirkungsrecht des Betriebsrats bei anonymen und freiwilligen Mitarbeiterbefragungen  nicht zwingend per Gesetz gegeben ist, solltest du den Betriebsrat von Anfang an mit ins Boot nehmen.

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Angestellten. Willst du ihre Akzeptanz, brauchst du auch die des Betriebsrats. So erhöhst du nicht nur die Chance auf eine gute Rücklaufquote, sondern senkst auch das Risiko unerwünschter Verzögerungen oder gar eines Stillstands durch Inventionen.

Es ist also immer eine gute Entscheidung, den Betriebsrat von Anfang an in die Mitarbeiterbefragung zu involvieren.

Dabei solltest du auf eine wertschätzende Kommunikation und transparente Information setzen. Stelle das, was euch verbindet in den Fokus. Nutze die Macht des Betriebsrats als wichtigen Multiplikator und Fürsprecher.

Viel Erfolg bei der gemeinsamen Umsetzung!


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